Nutzungsbestimmungen

  1. Vertragsbedingungen

    1. Die qxhub AG erbringt Ihre Leistungen zur Nutzung von Software für den Endkunden über Internet auf Grundlage der jeweils maßgeblichen Leistungs- und Produktbeschreibung, welche auf www.qxhub.net eingesehen werden kann und auf Grundlage der folgenden Nutzungsbedingungen.

    2. Unsere Software ist nur für Unternehmen bestimmt und darf nur von diesen genutzt werden. Sie ist nicht für die Nutzung durch Verbraucher bestimmt.

    3. Die qxhub AG erbringt alle Verkäufe, Lieferungen und sonstigen Leistungen zu den nachstehenden Bedingungen. Diese Bedingungen gelten für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn nicht nochmals ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird. Andere allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für diesen Vertrag nur, wenn wir sie ausdrücklich schriftlich anerkennen.

    4. Alle Vereinbarungen, auch Sondervereinbarungen und Ergänzungen, bedürfen der schriftlichen Bestätigung oder der ausdrücklichen schriftlichen Anerkennung durch uns. Unsere Mitarbeiter sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder Zusicherungen zu geben, die über den schriftlichen Vertrag hinausgehen. Wird unserer Auftragsbestätigung nicht unverzüglich, spätestens jedoch zwei Wochen nach Zugang, widersprochen, so ist ihr Inhalt rechtsverbindlich.

    5. Unsere Angebote sind unverbindlich, sofern sie nicht als verbindlich gekennzeichnet sind.

    6. Muster, Proben, Zeichnungen, Abbildungen, Typen-, Maß-, Norm- und sonstige Unterlagen, die dem Kunden im Zusammenhang mit einem Angebot überlassen werden, sowie Angaben in Prospekten sind nur dann rechtsverbindlich, wenn sie von einer besonderen Vereinbarung begleitet sind. Die Eigentums. und Urheberrechte an solchen Unterlagen verbleiben bei uns.

    7. Wir sind berechtigt, die Produkte ständig weiterzuentwickeln; Abweichungen des gelieferten Produkts von dem bestellten Produkt sind zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind.

    8. Wir behalten uns vor, den Vertragsabschluss von einer Vorauszahlung, einer Teilzahlung oder einer Sicherheitsleistung abhängig zu machen.

  2. Vertragsschluss und Bestellung von Leistungen

    1. Der Kunde registriert sich mit seinen Daten auf unserer Internetseite www.qxhub.net. Durch Erstellen eines Unternehmenskontos gibt der Kunde ein Angebot auf Abschluss des Vertrages ab. qxhub nimmt das Angebot des Kunden durch Freischaltung des Unternehmenskontos an.

    2. Der Kunde kann nach der Freischaltung über sein Unternehmenskonto kostenpflichtige Leistungen (z.B. kostenpflichtige Abonnements oder die Erweiterung der Lieferantenanzahl) bestellen. Im Falle einer Bestellung erhält der Kunde eine Bestellbestätigung.

  3. Vertragsgegenstand

    1. qxhub bietet die Nutzung von Software über das Internet für die Dauer des Vertrages an. Der Funktionsumfang der Software ergibt sich aus der jeweils geltenden Produktbeschreibung.

    2. Die Benutzerdokumentation wird in deutscher und/oder englischer Sprache bereitgestellt. Die Benutzerdokumentation wird in elektronischer Form bereitgestellt.

    3. Die individuelle Anpassung der Software und Beratungsleistungen werden von qxhub nicht geschuldet, soweit nicht anders vereinbart.

    4. Bei der Software der qxhub AG handelt es sich um eine Standardsoftware. Der Kunde hat keinen Anspruch auf bestimmte Softwarefunktionen oder die Aufrechterhaltung von aktuellen Softwarefunktionen.

  4. Nutzungsrechte

    1. Das Urheberrecht und alle sonstigen Leistungsschutzrechte an der Software stehen ausschließlich der qxhub AG oder dem jeweiligen Urheber zu. Soweit die Rechte Dritten zustehen, hat die qxhub AG entsprechende Verwertungsrechte.

    2. Der Kunde, sowie die von Ihm angelegten Nutzer, erhalten während der Laufzeit des Vertrages ein nicht ausschließliches Recht, mittels des Internets auf die Software zuzugreifen und sie auf diese Weise zu nutzen.

    3. Dem Kunden ist es nicht gestattet, das eingeräumte Recht an Dritte zu übertragen oder Dritten den Gebrauch der Software in sonstiger Weise zu ermöglichen.

  5. Leistungserbringung

    1. Die technische Umsetzung der Leistung ist der qxhub AG freigestellt, sofern die Umsetzung im Enklaung mit den Bestimmungen dieser Bedingungen erfolgen.

    2. qxhub ist berechtigt, Änderungen an den vereinbarten Leistungen vorzunehmen, falls dies durch gesetzliche und/oder regulatorische Rahmenbedingungen zwingend erforderlich wird.

    3. qxhub ist berechtigt, die Software zu aktualisieren und weiterzuentwickeln. Ein Anspruch des Kunden darauf besteht jedoch nicht.

    4. qxhub ist berechtigt, mit der Erfüllung der Leistungen weitere Dienstleister zu beauftragen.

  6. Verfügbarkeit, Diensteinschränkungen, Sicherheit, höhere Gewalt

    1. Für Informationen über Verfügbarkeit, Diensteinschränkungen oder höhere Gewalt verweist qxhub auf das aktuell geltende Service Level Agreement.

    2. qxhub nutzt die aus ihrer Sicht technisch und wirtschaftlich sinnvollen Möglichkeiten, um die Software so sicher wie möglich zur Verfügung zu stellen. Dazu zählt insbesondere der Schutz vor dem Zugriff Dritter durch verschlüsselte Übertragung der eingegebenen Daten sowie die Unterhaltung von anerkannten Sicherheitsstandards. Der Kunde erkennt dennoch an, dass ein vollständiger Schutz vor schädigenden Daten nicht möglich ist.

  7. Vertragsdauer und Kündigung

    1. Der Vertrag beginnt am Tag der Freischaltung des Unternehmenskontos. Der Kunde hat nach Freischaltung die Möglichkeit, die Software zeitlich unbegrenzt kostenfrei zu testen. Er kann die Funktion der Software durch Abschließen eines kostenpflichtigen Abonnements erweitern.

    2. Der Kunde kann den Vertrag oder die Abonnements mit einer Frist von 30 Tagen kündigen, frühestens jedoch zum Ablauf der Mindestlaufzeit. qxhub ist berechtigt, den Vertag oder die Lizenzen mit einer Frist von 3 Monaten zu kündigen, frühestens jedoch zum Ablauf der Mindestlaufzeit der Abonnements. Soweit nicht anders vereinbart, gelten die vorgenannten Fristen auch für Teilkündigungen.

    3. Haben die lizenzierten Abonnements eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten und werden diese nicht entsprechend der oben genannten Frist gekündigt, verlängern sich diese Lizenzen immer wieder um jeweils weitere 12 Monate.

    4. Der Kunde kann jederzeit weitere Lizenzen erwerben. Diese werden anteilig für die Restlaufzeit des entsprechenden Abonnements berechnet und verlängern sich anschließend zusammen mit dem zugehörigen Abonnement um weitere 12 Monate.

    5. qxhub ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn der Kunde seine Vertragspflichten grob vertragswidrig und trotz schriftlicher Abmahnung und/oder Fristsetzung verletzt. Ein wichtiger Grund ist insbesondere dann gegeben, wenn der Kunde mit der Zahlung von Entgelten oder wesentlichen Teilen hiervon in Verzug gerät und das Entgelt auch nach Mahnung nicht innerhalb angemessener Frist zahlt oder ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden gestellt und/oder ein solches Insolvenzverfahren öffnet worden ist.

    6. Kündigungen bedürfen der Schriftform. Darüber hinaus besteht für den Kunden die Möglichkeit, über das entsprechende Unternehmenskonto zu kündigen.

  8. Zahlungskonditionen

    1. Für die Leistungen der qxhub AG zahlt der Kunde das vereinbarte Entgelt in Euro. Entgelte sind im Voraus zu zahlen. Das Entgelt versteht sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit diese anfällt.

    2. Zahlungen sind in voller Höhe innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Produkte fällig. Wenn der Kunde ein Verkäufer ist, hat er kein Recht auf ein Zurückbehaltungsrecht und Einrede für den nicht erfüllten Vertrag.

    3. Der Kunde ist mit der Übermittlung von Rechnungen in elektronischer Form (z.B. als PDF-Dokument per E-Mail) einverstanden. Die Rechnungen werden dem Kunden zusätzlich elektronisch in seinem Unternehmenskonto bereitgestellt.

    4. Das Recht des Käufers, mit Gegenforderungen aufzurechnen, ist ausgeschlossen, es sei denn, die Forderung ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt worden.

    5. Schecks werden nur als Zahlung einer Schuldschaft angenommen. Wir behalten uns das Recht vor, solche Zahlungsformen abzulehnen. Alle Kosten, die mit bestimmten Zahlungsarten verbunden sind, gehen zu Lasten des Kunden. Für die rechtzeitige Vorlegung, Reklamation, Benachrichtigung und Absendung übernehmen wir keine Haftung.

    6. Wir können vom Kunden jederzeit angemessene Sicherheiten für unsere Ansprüche verlangen und die Erfüllung unserer Verpflichtungen von der Stellung oder Erhöhung solcher Sicherheiten abhängig machen.

    7. Zahlungsverzug für unsere Leistungen tritt ein, sobald wir zur Zahlung gemahnt oder zur Zahlung innerhalb einer bestimmten Frist oder zu einem bestimmten Termin aufgefordert haben, auch wenn dies nicht ausdrücklich als Mahnung bezeichnet ist.

    8. Tritt beim Kunden eine Verschlechterung seiner Kreditwürdigkeit ein oder werden uns solche Umstände bekannt, so können wir alle Forderungen gegen den Kunden sofort fällig stellen, soweit sie nicht durch eine mündliche Vereinbarung eingeschränkt sind, und alle noch ausstehenden Leistungen und Produkte zurückhalten, die Lieferung an Zahlung knüpfen oder Sicherheiten verlangen, auch wenn diese Forderungen durch andere Verträge geregelt sind. Das gleiche gilt für Zahlungsverzug des Kunden, es sei denn, der Kunde weist nach, dass keine Umstände vorliegen, die unsere Forderungen gefährden könnten.

    9. Der Kunde hat jede laufende Abrechnung auf Fehler und Vollständigkeit in Auszügen, Abrechnungen und Saldorechnungen zu prüfen. Wir sind berechtigt, nachträgliche Zinsbelastungen in den Abrechnungen und Saldoabrechnungen auszuschließen und gesondert auszuweisen. Einwendungen gegen Abrechnungen und Saldorechnungen müssen innerhalb eines Monats nach Zugang der jeweiligen Abrechnung erhoben werden. Sonstige Einwendungen sind unverzüglich zu erheben. Erfolgt keine fristgerechte Beanstandung, gelten die Abrechnungen als genehmigt. Auf die Wirkungen unterlassener Einwendungen wird in Abrechnungen, Saldenbelästigungen und sonstigen Erklärungen hingewiesen. Gesetzliche Ansprüche aus berechtigten Einwendungen nach Ablauf dieser Frist bleiben unberührt.

  9. Eigentumsvorbehalt

    1. Wir behalten uns das Eigentum an allen unseren Waren bis zur vollständigen Bezahlung der Ware vor. Das Eigentum geht auf den Käufer über, sobald die Zahlung eingegangen ist. Bei laufender Rechnung behalten wir uns das Eigentum an den nicht voll bezahlten Gegenständen (Vorbehaltsware) zur Sicherung unserer Saldoforderung vor.

    2. Der Kunde darf die beanstandete Ware nur im Rahmen seines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes veräußern. Andere Veräußerungen, insbesondere Verpfändungen oder Übertragungen der Vorbehaltsware an Dritte, sind nicht gestattet. Der Kunde tritt bereits mit Abschluss des jeweiligen Liefervertrages alle Forderungen und Rechte aus einer Veräußerung oder einem sonstigen Rechtsgeschäft in Höhe des noch nicht bezahlten Betrages an uns ab. Er ist ermächtigt, die abgetretenen Forderungen einzuziehen. Der Kunde hat auf Verlangen alle Auskünfte zu erteilen und Unterlagen auszuhändigen, die wir zur Geltendmachung unserer Rechte gegenüber dem Kunden benötigen.

    3. Übersteigt der Wert der Forderungen oder Sicherheiten unsere Gesamtforderung gegen die beanspruchten Waren um mehr als 20 %, so kann der Kunde die Freigabe oder Rückübertragung der überschüssigen Sicherheiten verlangen.

    4. Die Ermächtigung des Kunden zum Verkauf der beanstandeten Ware und zum Einzug der Forderungen erlischt bei Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen, bei unberechtigten Bestellungen und bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden. In diesem Fall sind wir berechtigt, die beanstandete Ware sofort in unseren Besitz zu nehmen.

    5. Der Kunde hat uns unverzüglich zu benachrichtigen, wenn Dritte Ansprüche auf die beanstandete Ware erheben.

    6. Wenn wir unsere Eigentumsrechte durch Rücknahme der beanstandeten Produkte geltend machen, steht es uns frei, die beanstandeten Produkte zu verkaufen oder zu versteigern. Weitergehende Schadensersatzansprüche, einschließlich entgangenen Gewinns, stehen uns zu.,

  10. Software Produkte

    1. Der Kunde ist nicht berechtigt, Softwareprodukte zu vermieten oder zu verleasen. Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, die vom Softwarehersteller angegebenen Beschränkungen hinsichtlich der Nutzung, Verwendung oder Handhabung der Software einzuhalten.

    2. Wir übernehmen keine Gewähr für die vollständige Fehlerfreiheit der Software. Gewährleistung und Haftung gelten nur dafür, dass das Produkt entsprechend der Programmbeschreibung und den Benutzerhinweisen grundsätzlich brauchbar ist. Für Software, die vom Kunden verändert wurde, übernehmen wir keine Gewährleistung oder Haftung.

    3. Für die richtige Auswahl, den richtigen Einsatz, die Überwachung und die Folgen der Softwarenutzung ist allein der Kunde verantwortlich. Dies gilt auch für die Aufzeichnung von Transaktionen, die Erstellung von Wiederherstellungsroutinen im Falle einer Fehlfunktion der Software sowie die Absicherung gegen Datenverlust.

  11. Services

    1. Dienstleistungen werden immer zum angefangenen Halbtagessatz (4 Stunden) in Rechnung gestellt. Ein halber Tagessatz gilt als begonnen, wenn mehr als 30 Minuten verstrichen sind.

    2. Für Dienstleistungen, die in den Räumlichkeiten des Kunden erbracht werden, wird mindestens ein voller Tagessatz berechnet. Für Ferndienstleistungen wird mindestens ein halber Tagessatz berechnet.

  12. Mangel, Gewährleistung und Verjährung eines Anspruchs

    1. Der Kunde hat unsere Ware unverzüglich sorgfältig auf Mängel, Mengenabweichungen etc. zu untersuchen. Detaillierte Beanstandungen hat der Kunde unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zwei Wochen nach Übergabe bzw. Ablieferung, schriftlich zu erheben. Zeigt sich ein vor der Übergabe vorhandener Mangel erst später (versteckter Mangel), so ist dieser Mangel unverzüglich nach seiner Entdeckung, spätestens innerhalb von zwei Wochen, schriftlich zu rügen. Das gleiche gilt für die Lieferung anderer als der bestellten Produkte.

    2. Kommt der Kunde seinen Untersuchungs- und Rügepflichten nicht rechtzeitig nach, so entfallen alle Rechte und Ansprüche im Zusammenhang mit Mängeln, Fehlbeträgen usw., es sei denn, uns fällt Vorsatz zur Last.

    3. Bei Gewährleistungsansprüchen leisten wir nach unserem Ermessen Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Wird ein Mangel nicht innerhalb einer angemessenen Frist ersetzt oder nachgebessert, so kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur in einem angemessenen und zumutbaren Verhältnis zwischen Behinderung und Preis ausüben.

    4. Wenn wir ein Produkt nachgebessert oder einen Ersatz geschickt haben, haften wir für das neue oder nachgebesserte Produkt gemäß den Verkaufs- und Versandbedingungen des ursprünglichen Produkts.

    5. Der Kunde verliert alle Gewährleistungsansprüche, wenn er die von uns gelieferten Produkte unsachgemäß einbaut, lagert, behandelt, verändert oder verwendet, es sei denn, er kann nachwiesen, dass dies nicht die Ursache für den jeweiligen Mangel sein kann.

    6. Ist der Kunde Vollkaufmann/Verkäufer, so können wir für Teile des Produktes, die nicht von der qxhub AG hergestellt wurden, unsere Gewährleistungsansprüche an den Kunden abtreten und ihn in Garantiefragen an den Originalhersteller verweisen. Für solche Teile haften wir nur, wenn der Kunde die Frage der Gewährleistung bereits gerichtlich geltend gemacht hat.

    7. Alle Ansprüche wegen oder im Zusammenhang mit Mängeln verjähren in 6 Monaten ab dem Zeitpunkt der Übergabe der Produkte. Ansprüche aus unerlaubter Handlung oder Betrug sind ausgeschlossen.

    8. Gewährleistungsansprüche gegen uns sind nicht abtretbar und können nur vom Kunden geltend gemacht werden.

  13. Allgemeine Haftungsbeschränkung

    1. Schadensersatzansprüche jeglicher Art, auch solche, die mit Schäden durch Mängel oder unsachgemäße Behandlung zusammenhängen, sind ausgeschlossen, soweit dem nicht ausdrücklich in den Allgemeinen Liefer- und Verkaufsbedingungen widersprochen wird. Dies gilt auch für Ansprüche gegen unsere Erfüllungsgehilfen. Die Haftung für grobes Verschulden, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale und die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.

    2. In jedem Fall ist die Haftung auf den typischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

  14. Ausfuhrbestimmungen

    1. Die von uns gelieferten Produkte sind für den Verkauf im Land des Kunden bestimmt. Will der Kunde die gelieferten Produkte exportieren, so ist er für die Einhaltung der Vorschriften der Bundesrepublik Deutschland verantwortlich. Verstößt der Kunde gegen eine Exportkontrollvorschrift, so haftet er uneingeschränkt für etwaige Forderungen von uns.

  15. Verschiedenes

    1. Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt dies weder die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen noch die Wirksamkeit von Kaufverträgen, denen diese allgemeinen Lieferbedingungen zugrunde liegen. Eine unwirksame Bestimmung ist durch die Regelung zu ersetzen, die dem angestrebten wirtschaftlichen Zweck möglichst nahe kommt.

    2. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf ist ausgeschlossen.

    3. Für Vollkaufleute/Verkäufer ist Frankfurt am Main ausschließlicher Gerichtsstand. Dies gilt für Rechtsfragen im Urkunden-, Scheck- und Wechselprozess. Wir können jedoch nach unserem ermessen auch an einem anderen allgemeinen oder besonderen Gerichtsstand klagen.

Nutzerhinweis

Durch den Zugriff auf oder die Nutzung eines qxhub-Dienstes erkennen Sie unsere qxhub Datenschutzbestimmungen an und erklären sich damit einverstanden, an diese gebunden zu sein. Sie sind für alle Handlungen verantwortlich (und müssen über ausreichende Befugnisse verfügen), die auf oder über Ihr qxhub-Konto ausgeführt werden, einschließlich der Beschaffung oder Nutzung von Produkten oder Dienstleistungen Dritter (und der damit verbundenen Offenlegung von Daten) in Verbindung mit dem Dienst. Die qxhub AG kann Ihre Nutzung unserer Dienste kontrollieren, einschließlich, aber nicht beschränkt auf das Hinzufügen oder Entfernen von Ihnen zu unseren Diensten, das Aktivieren oder Deaktivieren von Integrationen Dritter und die Verwaltung von Berechtigungen. Alle Inhalte, die Sie an den Cloud-Dienst übermitteln oder hochladen, können von den qxhub-Administratoren aufbewahrt, abgerufen, verwendet, geändert, geteilt oder entfernt werden. Sie erkennen an, dass Verbindungen zwischen Ihrem Konto und einem Unternehmenskonto von den Administratoren des Unternehmens verwaltet werden können.